Krankheit und Entschuldigung
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich, ausgeschlafen und vorbereitet um spätestens 8.00 Uhr zum Unterricht erscheint. Denken Sie auch an ein ausgewogenes Frühstück, das die Konzentration Ihres Kindes fördert.
- Bei Krankheit Ihres Kindes ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind bereits am ersten Fehltag per EduPage, telefonisch oder schriftlich bis spätestens 8.00 Uhr krankmelden.
- Bitte informieren Sie uns, wenn die Erkrankung mehrere Tage andauert, da Sie ansonsten Ihr Kind täglich von neuem krankmelden müssen.
- Falls Sie uns telefonisch Bescheid geben, benötigt die Klassenlehrkraft spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung.
- Zum Schutz Ihres Kindes und aller Mitarbeiter der Schule bitten wir Sie dringend, meldepflichtige Erkrankungen (z.B. Masern, Röteln, Ringelröteln, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Influenza, Windpocken etc.) Ihres Kindes sofort an der Schule bekannt zu geben.
Hinweis zum Schulbus
- Der Bus fährt an der Grundschule Painten jeweils nach Unterrichtsschluss.
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Aufgrund der gestiegenen Buskinderzahlen muss der Schulbus an vier Tagen mehrmals fahren. Für die wartenden Schülerinnen und Schüler steht eine Busaufsicht zur Verfügung
- Im Falle, dass ein allgemeiner, schulweiter Schulschluss bereits vorzeitig stattfindet (z.B. letzter Schultag vor Schulferien usw.), fahren die Busse zum vorzeitigen Schulschluss. Die Eltern werden in diesen Fällen rechtzeitig informiert.
- Hier finden Sie zusätzlich ein Merkblatt des Verkehrssicherheitsbeauftragten Herrn Süß zum Verhalten der Schulkinder an Bushaltstellen: Verhalten_Schulkinder_HSt-Bus.pdf
Vorzeitiger Unterrichtsschluss
- Endet an besonderen Tagen der Unterricht schulweit vorzeitig, so werden die Eltern rechtzeitig informiert.
- Sollten Sie aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit haben, den früheren Unterrichtsschluss zu organisieren, so bitten wir Sie, der Klassenleitung Ihres Kindes Bescheid zu geben, sodass wir eine Beaufsichtigung gewährleisten können.
- Die offene Ganztagesschule stellt unabhängig davon an Tagen des vorzeitigen Schulschluss in gewohnter Weise die Betreuung Ihrer Kinder sicher.
Unterrichtsbefreiungen
Ferienzeit ist Reisezeit, und viele nutzen die Gelegenheit, sich an fernen Orten zu erholen. In diesem Zusammenhang werden jedes Jahr wieder Fragen an uns herangetragen, inwieweit bereits vor Ferienbeginn oder nach Ablauf der Ferien Schüler vom Unterricht befreit werden können.
- Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage grundsätzlich keine Beurlaubung gewähren können.
- Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung vorgesehen. Hierzu müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen und diesen auch begründen.
- Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass Urlaubs- oder Reisetermine keine Ausnahmefälle darstellen und als solche nicht anerkannt sind. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist kurz vor und kurz nach den Ferien nicht möglich. Wir dürfen Sie deshalb höflichst bitten, Ihre Urlaubsplanung immer mit den Ferienzeitregelungen abzustimmen, auch wenn dies leider gegebenenfalls zu höheren Kosten bei Ihnen führt.