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        Termine für die Einschulung

        Februar 2024:

        Elternabend zur Einschulung: 

        Termin: 08. Februar 2024 um 18 Uhr

        2023_Infoabend_Einschulung_Aushang.pdf

        Anfang- Mitte März 2024:

        Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 voraussichtlich am 6. März ab 13 Uhr.

        Schuleinschreibung_2024_Elternbrief.pdf

         

        Bitte zur Einschulung mitbringen:

        • Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • Nachweis über Masernimpfung (Impfpass)
        • evtl. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
        • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung

        Hier finden Sie die Materialliste sowie die Anmeldeformulare für die OGTS.

         

        Sprengelprinzip

        Die Einschreibung findet für alle Sprengelkinder an der Grundschule Painten statt. 

        Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule gestattet werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

        Ihren zugeteilten Schulsprengel finden sie hier.

         

        Welche Kinder sind schulpflichtig?

        In Bayern gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

        Einschulungskorridor:

        Kinder, die vom 01.07.2024 bis 30.09.2024 sechs Jahre alt werden, durchlaufen das Anmelde- und Einschreibungsverfahren. Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind 2023/2024 schulpflichtig wird oder nicht.

        Zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025:

        Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen.

        Auf Antrag schulpflichtig

        Kinder, die im Oktober oder November geboren sind, können bis zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung bei der Schule schriftlich „abgemeldet“ werden. Das heißt die Eltern reichen bei der Grundschule eine schriftliche Erklärung ein, dass sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Ein Erscheinen zum Anmeldetag ist dann nicht mehr notwendig. Das Kind hat den Status „nicht schulpflichtig“. Es handelt sich dabei um keine Zurückstellung. Die Entscheidung kann bis zum 10. April 2024 gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden. In diesem Falle würde die Schule bei einem Gespräch die Schulfähigkeit noch einmal nachträglich überprüfen. 

        • Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.

        • Schulfähigkeit kann überprüft werden (§2 Abs.6 GrSO)

        • Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.

         

        Wissenswertes zur Grundschule in Bayern

        Hier finden Sie aktuelle Ausgabe der Broschüre Die bayerische Grundschule (Stand Januar 2022). Sie fasst die wesentlichen Informationen über diese Schulart zusammen.

        Wie bereits im vergangenen Jahr steht die Broschüre ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung.

        Gerne können Sie diese aber auch herunterladen: Borschuere_Die_bayerische_Grundschule_Stand_2022_Web_BF.pdf

        Hier finden Sie weitere Informationenzum Einschulungskorridor.