Der Elternbeirat an der GSP im Schuljahr 2024/25
Mitglieder des Elternbeirats im Schuljahr 2024/25
Was ist der Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern und damit das Bindeglied zwischen Schule und Eltern. Er vertritt die Interessen der Eltern und ist erster Ansprechpartner der Schule gegenüber den Eltern und umgekehrt. Bei Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, hat der Elternbeirat mitzuwirken (Art. 65 BayEUG).
Hier in Painten pflegen Schulleitung und Elternbeirat eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, Informationen werden frühzeitig ausgetauscht und auftauchende Fragen oder Probleme gemeinsam angegangen. Hierbei wird stets versucht, bei allen Fragen eine gute und ausgewogene gemeinsame Lösung zu finden. Die Hauptaufgabe des Elternbeirats liegt in seiner beratenden und vertrauensbildenden Funktion. Durch Schulfeste und andere Aktionen, die der Elternbeirat organisiert, werden die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl zwischen Schule, Schülern und Eltern verstärkt.
Neben diesen – gesetzlich vorgegebenen – Aufgaben unterstützt der Elternbeirat mit verschiedensten weiteren Tätigkeiten die Schule und insbesondere die Schulkinder: So werden über Veranstaltungen wie Kuchenverkauf bei der Schuleinschreibung, aktive Teilnahme am Weihnachtsmarkt etc. Spenden aktiviert, die dann vollständig den Schülerinnen und Schülern zugute kommen wie etwa durch Zuschüsse zum Schullandheim, die Übernahme der Kosten für die jährliche Theaterfahrt u.v.m. Auch unterstützt der Elternbeirat aktiv schulische Veranstaltungen wie etwa den jährlichen Besuch des Nikolauses oder die Adventskranzweihe ebenso wie das Sportfest oder die vorweihnachtlichen „Frühschichten“.
Kann ich Elternbeirat werden?
Für die Dauer eines Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten der Schüler jeder Klasse ihren Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter.
Zusätzlich wählen die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Schule in einem separaten Wahlgang den Elternbeirat. Dieser wählt aus seiner Mitte dann einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Gewählt werden kann jeder engagierte Erziehungsberechtigte.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Hauptaufgabe des EB liegt in seiner beratenden und vertrauensbildenden Funktion. Durch Schulfeste und andere Aktionen, die der EB organisiert, werden die Kommunikation und das Gemeinschaftsgefühl zwischen Schule, Schülern und Eltern verstärkt.